Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV
Formelle Änderungen der Fahrzeugdokumente werden über die Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt (FZV). Unterstützend für die Straßenverkehrsbehörde erstellen wir Datenblätter und Vorgaben zur Änderung der Fahrzeugdokumente.
Dabei handelt es sich um die Erfassung von Daten ohne technische Änderung:
- nachvollziehbare Fehleinträge
- formelle Änderungen der Einstufung auf Grund veränderter Gesetzmäßigkeiten oder Regelungen
- Anpassung von Angaben auf Grundlage von Zulässigkeitsnachweisen und Beschränkungen
Außerdem werden darüber auch Daten erfasst von technischen Änderungen, die nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen:
- Änderungen des Ausrüstungszustandes
- Erfassung von nicht-prüfpflichtigen Änderungen
- Ergänzende Beschreibungen von Fahrzeugmerkmalen